Krankenversicherung für Familien
Krankenversicherung für Familien

Krankenversicherung für Familien

Klasse, als Mitglied der energie-BKK bist du mittendrin, nicht nur dabei – gerade wenn es um einen verlässlichen Gesundheitsschutz für deine Familie geht! Bei uns sind deine Kinder und dein Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert. Du bist schwanger, organisierst alleinerziehend den Alltag oder koordinierst eine Großfamilie? Die energie-BKK steht allen Eltern und Kindern immer zur Seite. Neben unserem erstklassigen Versicherungsschutz und persönlichen Service bieten wir eine Vielzahl an Leistungen und Extras, die das quirlige Familienleben entspannter machen. Wer achtet sonst auf dich?

Unsere Leistungen für dein energiepotential

  • family+ by BKK

    Booste die Gesundheit deiner Familie mit vielen nützlichen Infos für alle Familienmitglieder.

  • 24/7 Arzthotline

    Geh ganz sicher! Die Experten unserer medizinischen Gesundheitsberatung sind rund um die Uhr für dich da.

  • Online-Service-App

    Immer dabei – damit ist der Kontakt zu uns noch einfacher, schneller, barrierefrei und datengeschützt.

  • Schwangerschaft & Geburt

    Nutze exzellente Leistungen wie Hebammenrufbereitschaft, Vorbereitungskurse für Partner, B-Streptokokken-Test, BabyCare-Programm und mehr.

  • Bonusprogramme

    Dein Cashback für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene, Kinder, werdende Mütter oder Babys.

  • Osteopathie & Homöopathie

    Wir bieten dir auch alternative Behandlungsmöglichkeiten für deine Gesundheit und Lebensqualität an.

Die völlig neue Art, dich und deine Familie rundum gut zu versichern

Überzeuge dich selbst, wofür es bei uns alles für dich und deine Familie Geld zurück gibt: Allein 660 Euro für Familien mit Vorsorge-, Kids-, Aktiv- und Mama/Babybonus*, 720 Euro Extra-Budget für Schwangerschaft & Geburt, 400 Euro für Reiseschutzimpfungen, 1.080 Euro Erstattungen für Erwachsene**, 100 % Übernahme aller ärztlich empfohlenen Impfungen und mehr. Mehr, weil hier einfach mehr geht. Mit uns hast du eben nicht nur mehr im Portemonnaie, sondern auch mehr Leistungen für die wichtigen Dinge im Leben. Jetzt Mitglied werden!

Hol dir den maximalen Familienbooster nach Hause

Du gründest gerade eine Familie oder hast sie schon? Wir bezuschussen viele nützliche Zusatzleistungen und bieten Schutz für deine mitversicherten Liebsten – ganz ohne zusätzliche Kosten. Dass unsere Leistungen top sind, bekommen wir regelmäßig in aktuellen Vergleichen mit anderen Krankenkassen bestätigt. Deshalb sind wir für Familien auch ganz vorne dabei. Selbstverständlich bieten wir dir und deiner Familie den Zugang zu bester medizinischer Versorgung, darüber hinaus punkten wir aber auch individuell mit zahlreichen, sinnvollen Zusatzleistungen für mehr Gesundheitsvorsorge und mehr Lebensqualität.

FAQs für Familien

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung von Familien

Kann jeder Mitglied bei der energie-BKK werden?

Ja, sofern du zurzeit gesetzlich krankenversichert und nicht zum Personenkreis der Landwirte (§ 2 KVLG) gehörst. Hierbei spielt es keine Rolle, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du derzeit versichert bist. Kein Beitrittsrecht haben privat krankenversicherte Personen.

Zu welchen Datum kann ich wechseln?

Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.

  1. „Kündigungsverfahren“
    Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich.
    Beispiel:
    • Eingang der Beitrittserklärung am 12.06.
    • Der übernächste Monat endet somit am 31.08.
    • Die neue Mitgliedschaft beginnt am 01.09.
      Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass du seit mindestens 12 Monaten bei deiner derzeitigen Krankenkasse versichert bist (gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten). Sollte dieses noch nicht der Fall sein, wird dein Beitritt automatisch auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt.
      Sofern du bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen hast, muss für einen Wechsel diese Frist auch erst abgelaufen sein. Sollte der Wahltarif eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorsehen, ist ein Wechsel auch erst nach Ablauf dieser Frist möglich.
  2. „Beitrittsverfahren“
    Sofern dein bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, kannst du grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Du kannst also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn du bei deiner aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert bist. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn du z. B. den Arbeitgeber wechselst. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
    Solltest du einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, hat dies keine Auswirkung auf dein sofortiges Kassenwahlrecht.
  3. „Sonderkündigungsrecht“
    Sollte deine bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, hast du ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall bist du nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und kannst schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf deiner Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
    Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
    Beispiel: Info über die Anhebung des Zusatzbeitragssatzes durch deine Krankenkasse am 20.12. Deine Kündigung muss dann bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
    Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn du den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen hast, bist du an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht dir nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist.
Alles doch zu kompliziert? Wir beraten dich auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 910 oder sende uns deine Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de.

 

Was ist für einen Beitritt erforderlich?

Du musst lediglich deinen Beitritt bei uns anzeigen und nach unserer Bestätigung (sofern vorhanden) deinen Arbeitgeber, dein Arbeitsamt oder deine Hochschule darüber informieren. Dein Beitritt ist an keine besondere Form gebunden. Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ kannst du deine Beitrittserklärung auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 910 oder per E-Mail info@energie-BKK.de bei uns anfordern. Um die Kündigung bei deiner bisherigen Krankenkasse und alles Weitere für den Wechsel Erforderliche kümmern wir uns dann für dich.

Was passiert mit meinen bisher beitragsfrei mitversicherten Angehörigen?

Auch deine Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie gern den Bogen Angaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen. Du erhältst dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.

Muss ich bei meiner bisherigen Krankenkasse kündigen?

Nein, deine Beitrittserklärung bei der energie-BKK reicht aus. Wir kümmern uns um alles Weitere. Unter anderem informieren wir deine bisherige Krankenkasse über deinen Wechsel.

Wo erhalte ich die erforderlichen Unterlagen für den Wechsel?

Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns! Alternativ kannst du deine Beitrittserklärung bei uns auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 910 oder per E-Mail info@energie-BKK.de anfordern.

Wo sind die Unterlagen abzugeben?

Auch hier geht es online (wie in der Frage zuvor beschrieben) am einfachsten, da die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet werden. Ansonsten stehen dir noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
per Fax an: 0511 911 10 299
per E-Mail an: info@energie-BKK.de
per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover
oder persönlich an in einem unserer Service-Center.

Wer muss über den Kassenwechsel informiert werden?

Bei einem Kassenwechsel ist die zur Meldung (deiner Mitgliedschaft) verpflichtete Stelle zu informieren.
Dies ist u. a. für:
Arbeitnehmer – der Arbeitgeber
Arbeitslose – das Arbeitsamt
Die zur Meldung verpflichtete Stelle ist von dir formlos über den Wechsel zu informieren. Eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung stellen wir dir dann zur Verfügung.

Wie lange bin ich an meine neue gewählte Krankenkasse gebunden?

Derzeit beträgt die gesetzliche Bindungsfrist 12 Monate. Sofern du einen Wahltarif in Anspruch nimmst, kann dies die Bindungsfrist verlängern oder dein Sonderkündigungsrecht ausschließen. Bei Beendigung deiner Mitgliedschaft, z. B. bei Beendigung deiner Beschäftigung erlischt die Bindungsfrist automatisch.

Haben Vorerkrankungen Auswirkungen auf meinen Kassenwechsel?

Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend wirst du auf unserer Beitrittserklärung auch hierzu keinerlei Fragen finden.

Wann erhalte ich meine Beitrittsbestätigung und meine Krankenversicherungskarte (eGK)?

Nach Eingang der Beitrittserklärung erhältst du diese normalerweise innerhalb von 2 Werktagen nach deiner Bestätigung. Sollten wir wider Erwarten vorher noch Fragen haben, versuchen wir dich kurzfristig telefonisch zu erreichen. Ansonsten melden wir uns bei dir per E-Mail oder per Post. In diesem Fall verzögert sich die Bestätigung ein wenig. Bei der eGK lässt sich der genaue Zeitpunkt nicht so genau bestimmen, da wir hier unter anderem auf die Bestätigung des Wechseltermins Ihrer bisherigen Krankenkasse angewiesen sind und hierauf keinen direkten Einfluss haben. Sobald deine bisherige Krankenkasse uns den Wechseltermin bestätigt hat und uns ein Lichtbild von dir vorliegt, wird deine neue eGK bestellt. Innerhalb von 10-14 Tagen erhältst du dann Ihre neue Krankenversicherungskarte.

Wie hoch sind die Beiträge?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Beitragshöhe ist von mehreren Faktoren abhängig. Die bei der Beitragsberechnung zu beachtenden Regelungen sind jedoch identisch mit denen bei deiner bisherigen Krankenkasse.
Für mache Personenkreise ist die Beitragshöhe gesetzlich festgeschrieben, so z. B. für Studenten. Personen, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, müssen selbst keine Beiträge entrichten. Dieses übernimmt der Leistungsträger komplett für sie. Ansonsten gilt bei fast allen anderen Personenkreisen, dass die Höhe des Beitrags abhängig von der Höhe der individuellen Einkünfte bemessen wird. Allerdings gilt bei diesen Einnahmen eine Mindestbemessungs- und eine Höchstbemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze). Diese Grenzen werden grundsätzlich jährlich zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst.
Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Beiträge mit beeinflusst, ist der zu berücksichtigende Beitragssatz (BS). Hier gibt es den ermäßigten BS (seit 2015 14,0 %), den allgemeinen BS (seit 2015 14,6 %) und gegebenenfalls einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Im Gegensatz zum ermäßigten BS beinhaltet der allgemeine BS den Anspruch auf Krankengeld. Einen Anspruch auf Krankengeld haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer und auf Wunsch hauptberuflich selbstständig Tätige. Allerdings gilt die Regelung über den Anspruch auf Krankengeld nicht für alle Personenkreise. So wird z. B. der Beitragssatz für Rentner (allgemeiner BS) und Studenten (besonderer ermäßigter BS) gesetzlich festgelegt. In vielen Fällen musst du den ermittelten Beitrag aber nicht allein tragen. Bei Arbeitnehmern und Rentnern übernimmt der Arbeitgeber bzw. der Rentenversicherungsträger bis zu 50 % des Beitrages.

Kann ich als privat Krankenversicherter Mitglied der energie-BKK werden?

Nein. Das Krankenkassenwahlrecht gilt nur für Versicherungspflichtige und Versicherungs-berechtigte der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wo und wann kann ich mich persönlich beraten lassen?

Wir sind für dich in diesen Service-Centern persönlich erreichbar.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Hat sich deine Anschrift oder deine Bankverbindung geändert? Dann ändere deine Daten ganz bequem über unseren Online-Service per App oder Web oder sende uns die Änderungswünsche aus Datenschutzgründen schriftlich zu. Bei Namensänderung wird zusätzlich eine Bescheinigung zur Namensänderung benötigt. Gerne kannst du deine Unterlagen auch per E-Mail an info@energie-bkk.de oder an unsere Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover übermitteln.

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen